Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Vermietung und Verpachtung

    Prüfung der Marktmiete bei verbilligter Vermietung

    | Bekanntlich ist die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen, wenn das Entgelt für die Überlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken weniger als 66 % der ortsüblichen Marktmiete beträgt (§ 21 Abs. 2 EStG). Nach Auffassung des FG Thüringen (22.10.19, 3 K 316/19; Rev. BFH IX R 7/20, Einspruchsmuster ) ist als Vergleichsgrundlage („ortsübliche Marktmiete“) jedenfalls dann nicht der ‒ ggf. günstigere ‒ örtliche Mietspiegel heranzuziehen, wenn der Steuerpflichtige zugleich eine entsprechende, im selben Haus liegende Wohnung an einen Dritten (teurer) vermietet. Ist danach eine Aufteilung geboten, führt dies im Ergebnis zu einer Kürzung des Werbungskostenabzugs. |

     

    PRAXISTIPP | Nach der bisherigen BFH-Rechtsprechung ist Ausgangspunkt für die Ermittlung der „ortsüblichen Marktmiete“ der örtliche Mietspiegel. Dieser ist im Grundsatz auch maßgebend, wobei dabei zugunsten des Steuerpflichtigen sogar der untere Rand der ausgewiesenen Preisspanne angesetzt werden kann (BFH 17.8.05, IX R 10/05, BStBl II 06, 71). Bezieht sich ein Mietspiegel nicht auf möbliert oder teilmöbliert vermietete Wohnungen, ist für die Möblierung im Rahmen der Ermittlung der ortsüblichen Marktmiete i. S. d. § 21 Abs. 2 EStG ein Zuschlag zu berücksichtigen, soweit sich auf dem örtlichen Mietmarkt für möblierte Wohnungen hierfür ein Zuschlag ermitteln lässt (BFH 6.2.18, IX R 14/17, BStBl II 18, 522). Ein solcher Möblierungszuschlag kann im Übrigen nicht aus dem Monatsbetrag der linearen AfA für die überlassenen Möbel und Einrichtungsgegenstände abgeleitet werden. Der Ansatz eines prozentualen Mietrenditeaufschlags ist nicht zulässig. Es bleibt abzuwarten, ob der BFH nun von dieser Linie für die vorliegende Konstellation abweichen möchte.

     
    Quelle: ID 46485214