· Nachricht · Vorläufige Steuerfestsetzung
BMF aktualisiert die Liste der vorläufigen Festsetzungen mit Blick auf anhängige Musterverfahren
| Neu umfasst werden Sachverhalte zur beschränkten Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG ( BMF 17.8.15, IV A 3 - S 0338/07/10010 ). |
Mit Blick auf die Verfassungsmäßigkeit/verfassungskonforme Auslegung erfolgen Veranlagungen in diesen Punkten vorläufig i.S. des § 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AO:
- 1. Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer und der darauf entfallenden Nebenleistungen als Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 5b EStG)
- 2. Abziehbarkeit der Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder ein
- a) Studium als Werbungskosten oder Betriebsausgaben (§ 4 Abs.9, § 9 Abs.6, § 12 Nr. 5 EStG) - für die VZ 2004 bis 2014
- b) Abziehbarkeit der Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder ein Studium als Werbungskosten oder Betriebsausgaben (§ 4 Abs.9, § 9 Abs.6 EStG) - für VZ ab 2015
- 3. Beschränkte Abziehbarkeit von
- a) Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 3, 4, 4a EStG) - für die VZ 2005 bis 2009
- b) Vorsorgeaufwendungen i.S. des § 10 Abs. 1 Nr 2 EStG (§ 10 Abs 3 EStG) - für VZ ab 2010
- c) sonstigen Vorsorgeaufwendungen i.S. des § 10 Abs. 1 Nr 3a EStG - für VZ ab 2010
- 4. Nichtabziehbarkeit von Beiträgen zu Rentenversicherungen als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften i.S. des § 22 Nr. 1 S.3 Buchst. a EStG - für VZ ab 2005
- 5. Besteuerung der Einkünfte aus Leibrenten i.S. des § 22 Nr. 1 S.3 Buchstabe a Doppelbuchst. aa EStG - für VZ ab 2005
- 6. Höhe der kindbezogenen Freibeträge nach § 32 Abs.6 S. 1 und 2 EStG
- 7. Höhe des Grundfreibetrags (§ 32a Abs.1 S.2 Nr. 1 EStG)
- 8. Berücksichtigung von Beiträgen zu Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit im Rahmen eines negativen Progressionsvorbehalts (§ 32b EStG)
- 9. Abzug einer zumutbaren Belastung (§ 33 Abs.3 EStG) bei der Berücksichtigung von Aufwendungen für Krankheit oder Pflege als außergewöhnliche Belastung
Quelle: ID 43556966