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  • · Nachricht · Werbungskosten

    Der EGMR hat die Beschwerden zur Abgeordnetenpauschale abgewiesen

    | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die beiden Beschwerden (EGMR, 7227/11, 7258/11) zur Diskrepanz zwischen der Abgeordnetenpauschale und der Werbungskostenpauschale bei Steuerpflichtigen mit Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit abgewiesen. Die Finanzämter werden die Steuerpflichtigen, die sich in ihren Einsprüchen auf die Beschwerden berufen hatten, auffordern, die Einsprüche zurückzunehmen. |

     

    Bereits zuvor hatte das BVerfG (26.7.10, 2 BvR 2227/08; 2 BvR 2228/08, 2 BvR 2244/08) die Verfassungsbeschwerden zur nach § 3 Nr. 12 EStG steuerfreien Abgeordnetenpauschale i.H. von 4.204 EUR monatlich nicht zur Entscheidung angenommen, da andere Berufsgruppen durch die viel niedrigere Werbungskostenpauschale (1.000 EUR jährlich) nicht in ihren Grundrechten verletzt seien.

    Quelle: ID 42823903