· Fachbeitrag · Werbungskosten
Kein steuerlicher Werbungskostenabzug von Studienkosten bei Stipendium
| Studienkosten sind keine (vorweggenommenen) Werbungskosten, wenn sie durch ein Stipendium steuerfrei erstattet wurden ( FG Köln 20.5.16, 12 K 562/13 ; Rev. BFH VI R 29/16 ).|
Geklagt hatte ein Rechtsanwalt, der für sein Aufbaustudium zum Master of Laws in den USA ein Stipendium des Deutschen Akademischen Auslandsdienstes (DAAD) erhielt. Von insgesamt ca. 30.000 EUR wurden ihm vom DAAD 22.000 EUR erstattet. Der Kläger machte gleichwohl die gesamten Kosten als vorweggenommene Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit geltend. Die Stipendiumsleistungen des DAAD seien steuerlich wie Unterhaltszahlungen der Eltern zu behandeln und blieben deshalb in vollem Umfang abziehbar. Das FA sah dies anders und berücksichtigte die Studienkosten nur insoweit, als sie nicht vom DAAD erstattet wurden.
Die Klage blieb erfolglos. Das FG Köln lehnte einen weitergehenden Abzug der Studienkosten ebenfalls ab. Es vertrat die Auffassung, dass der Kläger im Ergebnis keine Aufwendungen getragen habe, soweit ihm die Kosten durch das Stipendium steuerfrei erstattet worden seien. In dieser Höhe sei er durch die Ausgaben nicht wirtschaftlich belastet gewesen.