07.03.2019 · Fachbeitrag · Werbungskosten
Kosten für einen Schulhund sind teilweise Werbungskosten
| Eine Lehrkraft kann die Aufwendungen für einen so genannten „Schulhund“ anteilig von der Steuer absetzen (FG Düsseldorf 14.9.18, 1 K 2144/17 E, Rev. BFH VI R 52/18). |
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