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  • · Nachricht · Zusammenveranlagung

    Leben Ehepartner dauernd getrennt, wenn ein Partner wegen Demenz ins Heim muss?

    | Ist einem Ehepaar, bei dem ein Ehegatte wegen schwerer Demenz im Pflegeheim lebt, die steuerliche Zusammenveranlagung zu gewähren, wenn der gesunde Ehegatte mit einem neuen Lebenspartner zusammenlebt? Das FG Niedersachsen ( 23.6.15, 13 K 225/14, Rev. BFH III R 15/15) hat den Splittingtarif gewährt. |

     

    In diesem Fall kam das FG zu der Überzeugung, dass der Mann die persönliche und geistige Gemeinschaft mit seiner Ehefrau aufrechterhalten hatte, soweit dies umständehalber möglich war. Er hatte die Fürsorge für seine Ehefrau erbracht, die er angesichts der schwierigen Gesamtumstände leisten konnte. Es war nicht zu erkennen, dass er sich infolge der Aufnahme der neuen Beziehung von seiner Ehefrau distanziert hätte. Insofern habe der Ehemann, so das FG, nicht von seiner Frau dauernd getrennt gelebt.

    Quelle: ID 43637092