In Einspruch aktuell wurden zu einer ganzen Reihe von Verfahren neue Einspruchsmuster eingestellt, darunter u. a. zur Entscheidung über den Zufluss von Arbeitslohn bei Gutschrift auf dem Zeitwertkonto eines Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführers.
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Berichtigungsmöglichkeit nach § 129 AO bei Abweichen des erklärten Arbeitslohns von dem elektronisch ...
Bei Beschäftigung in mehreren Betrieben desselben Steuerpflichtigen kann ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vorliegen, wenn die Tätigkeiten nicht deutlich abgrenzbar sind (FG Niedersachsen 26.9.
Erfolgt wegen gravierender Mängel in der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung eine Hinzuschätzung, stehen unterschiedliche Schätzmethoden zur Verfügung. Das FG Düsseldorf (24.11.17, 13 K 3811/15 G, U, Rev. BFH IV R 2/18) hat die einzelnen Methoden aufgeführt. Die Auswahl der Schätzmethode soll der Wirklichkeit möglichst nahe kommen. Welche Methode dabei anzuwenden ist, liegt im Ermessen des Gerichts. Das Ergebnis muss wirtschaftlich vernünftig und möglich sein.
Werden Grundstücke unter fremdunüblichen Konditionen an die Ehefrau zum Weiterverkauf veräußert und hierdurch vom Ehemann eine Rücklage nach § 6b EStG gebildet, ist dies ein Gestaltungsmissbrauch (FG ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Aufrechnung mit als Masseverbindlichkeiten entstandenen Steuerschulden nach Abschluss des Insolvenzverfahrens.
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
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Ein nach § 4 und § 7 UmwStG entstandener außerbilanzieller Verschmelzungsgewinn gilt nicht als erwirtschafteter Gewinn der aufnehmenden Personengesellschaft und ist nicht nach §34a EStG ermäßigt zu besteuern (FG Münster 28.8.17, 3 K 1256/15 F, Rev. BFH IV R 13/17).