Beschenken Eltern ihre minderjährigen Kinder, um anschließend in deren Namen zu veräußern, ist der Veräußerungsgewinn den Eltern zuzurechnen, wenn keine außersteuerlichen Gründe erkennbar sind (FG Rheinland-Pfalz 23.11.16, 2 K 2395/15, Rev.BFH IX R 19/17).
Die Behinderung eines Kindes kann auch durch Vorlage einer Bescheinigung des behandelnden Arztes oder eines amtsärztlichen Gutachtens nachgewiesen werden (FG Hessen 29.5.17, AZ 3 K 6/13, NZB BFH III B 75/17).
Hervorhebenswert sind u.a. die Verfahren zur steuerlichen Anerkennung einer Pensionsrückstellung und zur Anerkennung einer doppelstöckigen Freiberufler-Personengesellschaft.
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Entscheidung zu den Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen nach Änderung des § 33 EStG .
Erschließungsbeiträge für die Erneuerung der Straße könnten für die Anwohner zum Teil als Handwerkerleistungen gelten. Ein entsprechendes Verfahren ist beim FG Berlin-Brandenburg (3 K 3130/17) als Musterverfahren ...
Der Anspruch auf Kindergeld endet nicht schon dann, wenn das Kind (vor Erreichen des 25. Lebensjahres) einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss erreicht hat, sondern erst dann, wenn das von Beginn an angestrebte ...
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Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Entscheidung zur Besteuerung der Abfindung für den Verzicht auf einen künftigen Pflichtteilsanspruch.