Ausgenommen vom Abzugsverbot für Schuldzinsen bei Überentnahmen sind Zinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anlagevermögen (§ 4 Abs. 4a Satz 5 EStG). Die Ausnahme für Investitionskredite muss in der Weise erweiternd ausgelegt werden, dass sie auch Zinsen erfasst, die nicht unmittelbar für das Investitionsdarlehen, sondern für ein Darlehen anfallen, mit dem die Zinsen des Investitionsdarlehens bezahlt werden (FG Düsseldorf 29.9.15, 10 K 4479/11 F, BB 15, 3093; Rev. BFH: III R 26/15, Einspruchsmuster ).
Das Wahlrecht zur Pauschalversteuerung von Zuwendungen nach § 37b EStG ist grundsätzlich bis zum Eintritt der Bestandskraft auszuüben. Die einmal getroffene Entscheidung zur Pauschalversteuerung ist bis zu diesem ...
Wird beabsichtigt, ein Objekt zu verkaufen, dieses jedoch stattdessen an den Ehepartner unentgeltlich übertragen, um dann durch ihn verkauft zu werden, liegt ein Zählobjekt zur Einstufung eines gewerblichen ...
In Einspruch aktuell wurden zu einer ganzen Reihe spannender Verfahren neue Einspruchsmuster eingestellt, darunter z.B. zum Widerruf der Wahlrechtsausübung bei Pauschalierung der Lohnsteuer und zur Aufteilung eines Mehrergebnisses nach Betriebsprüfung auf die Gesellschafter einer Gemeinschaftspraxis.
Eine verdeckte Gewinnausschüttung in Form von überhöhten Mietzahlungen stellt keine Schenkung dar (FG Münster 22.10.15, 3 K 986/13 Erb, Rev. BFH II R 54/15, Einspruchsmuster ).
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Ausgleichszahlungen an den geschiedenen Ehegatten im Rahmen des Versorgungsausgleichs können als Werbungskosten abzugsfähig sein (FG Münster 11.11.15, 7 K 453/15 E, Rev. zugelassen).