Nach Auffassung des FG München (17.4.23, 7 K 434/19, EFG 23, 1152; Rev. BFH III R 13/23, Einspruchsmuster ) kann die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG einer GmbH nicht mit der Begründung versagt werden, dass zwischen der GmbH als Besitzunternehmen und der GmbH & Co. KG als Betriebsunternehmen eine sog. umgekehrte Betriebsaufspaltung bestanden hat. Eine personelle Verflechtung liegt danach nicht vor, weil das Besitzunternehmen von dem Betriebsunternehmen, ihrer indirekten ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Erstattungszinsen als tarifbegünstigte Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten.
Kann das vom Arbeitgeber überlassene Kraftfahrzeug auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt werden, erhöht sich der nach der 1 %-Regelung ermittelte geldwerte Vorteil für jeden ...
Das FG Niedersachsen (20.9.23, 4 K 20/23; Rev. BFH VI R 18/23, Einspruchsmuster ) hat erstmals zu der Frage Stellung genommen, wann eine Bildungseinrichtung „außerhalb eines Dienstverhältnisses“ i. S. v. § 9 Abs. 4 S. 8 EStG aufgesucht wird. Wenn dies der Fall ist, gilt sie nach der genannten Vorschrift als sog. erste Tätigkeitsstätte. Dies wiederum hat Folgen für den Werbungskostenabzug von Arbeitnehmern: Für die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte kann einerseits nur die Entfernungspauschale ...
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In Einspruch aktuell wurden zu einer Reihe von Verfahren neue Einspruchsmuster eingestellt, darunter u. a. zur Änderungsbefugnis bei fehlerhafter Berücksichtigung elektronisch übermittelter Daten und zum ...
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Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf den Anonymitätsgrundsatz und das Überdenkungsverfahren in der schriftlichen Steuerberaterprüfung.