Das FG Münster (11.5.23, 8 K 998/21 GrE; Rev. BFH II R 16/23, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass die Anwendung des § 16 Abs. 2 (im Streitfall: Nr. 3) GrEStG nicht voraussetzt, dass es sich bei dem vorausgegangenen Erwerbsvorgang um einen steuerpflichtigen Erwerbsvorgang nach § 1 GrEStG gehandelt hat. Die Befreiungsvorschrift ist danach vielmehr auch dann anwendbar, wenn nur der Rückerwerb steuerpflichtig ist.
Das FG Niedersachsen (22.6.23, 3 K 105/22, Rev. BFH VIII R 15/23, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass die Vergütung des Insolvenzverwalters jedenfalls dann keine Betriebsausgabe darstellt, wenn die ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die „finanzielle Eingliederung“ bei unterjähriger Verschmelzung auf eine Personengesellschaft.
Das FG München (21.6.23, 4 K 1639/21; Rev. BFH II R 18/23, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass auch der Erwerb von Gesamthandseigentum an einem Grundstück im Rahmen einer GbR von der Steuerbefreiung nach § 13 ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Überprüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Objekten mit mehr als 250 qm Wohnfläche.
E-Rechnung: fit für die Beratung in nur 2 Stunden am PC
Ab dem 01.01.2025 gilt im B2B-Bereich die neue E-Rechnungs-Pflicht. Nutzen Sie die Zeit, um Ihre Mandanten bei der Umstellung proaktiv zu unterstützen! Das IWW-Webinar am 28.11.2024 liefert Ihnen dazu konkrete Beratungsansätze und das nötige Hintergrundwissen.
Sonderausgabe zum Jahreswechsel 2024/2025: Das müssen Ihre Mandanten wissen!
Das Jahr geht zu Ende: Höchste Zeit für Ihre Mandanten, jetzt die steuerlichen Weichen auf 2025 zu stellen! Holen Sie sich daher schnell das Muster der Sonderausgabe zum Jahreswechsel von StiB Steuern im Blick. Wichtige Themen darin unter anderem: Änderungen durch die Grundsteuer-Reform ab 2025, Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können und Maßnahmen zum Jahreswechsel für Gewerbetreibende und Freiberufler.
Steuergestaltung 2024/2025: Das wird bis 31.12. wichtig!
Immer der gleiche Stress am Jahresende? Nicht mit GStB Gestaltende Steuerberatung! Die rund 80-seitige Checkliste „Steuergestaltung 2024/2025“ fasst die aktuellen Änderungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung für Sie zusammen und gibt Ihnen klare Empfehlungen für die Beratung.
Nach einer Entscheidung des FG Niedersachsen (12.7.23, 3 K 14/23, Gerichtsbescheid; Rev. BFH II R 27/23, Einspruchsmuster ) soll nur die Grundfläche des mit dem Familienheim bebauten Flurstücks oder bei größeren Flurstücken eine angemessene Zubehörfläche dem verfassungsrechtlichen Schutz des gemeinsamen familiären Lebensraums unterfallen und erbschaftsteuerlich begünstigt sein.