Die Kosten eines Rechtsstreits (Anwalts- und Gerichtskosten) um erbrechtliche Auskunfts- und Pflichtteilsansprüche sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar (FG Schleswig-Holstein 18.3.15, 2 K 256/12, Rev. BFH VI R 29/15).
Wer als Privatlehrer Vorschul- und Grundschulkindern Englischunterricht erteilt, kann sich unmittelbar auf die Steuerbefreiung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL berufen. Daran ändert auch ein Franchisevertrag ...
Die FG Düsseldorf ( 31.8.15, 1 V 1486/15) und Köln (1.9.15, 9 V 1376/15) lehnen vorläufigen Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Nachbelastung von Umsatzsteuer bei der Rückabwicklung des Reverse-Charge-Verfahrens in ...
Die Leitsatzentscheidungen dieser Woche sind u.a. ergangen zum Antrag auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 S. 1 Buchst. a EStG, zur Korrektur unangemessener Gewinnverteilung bei GmbH & atypisch Still und zum Besteuerungsrecht für Abfindung an einen in die Schweiz verzogenen, zuvor im Inland tätigen Arbeitnehmer.
Entgelte für eine private Fachhochschule berechtigen nicht zum Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG (FG Münster 14.8.15, 4 K 1563/15 E, Rev. BFH X R 32/15).
Vor dem FG Niedersachsen (7 K 128/15) ist erneut ein Verfahren zur steuerfreien Abgeordnetenpauschale in Höhe von 50.448 EUR anhängig. Diesmal macht ein Steuerpflichtiger mit selbstständigen Einkünften geltend, das ...
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
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Das FG Köln hat zu zwei Verfahren das „frische“ Revisionsaktenzeichen mitgeteilt. Es geht um die Abgrenzung steuerverstrickter von nicht steuerverstrickten Aktien i.S. des § 17 EStG bei Girosammelverwahrung und zur offensichtlichen Unrichtigkeit, wenn das Finanzamt eine nachweislich beigefügte Bescheinigung übersieht.|