Nachdem das BVerfG in den Beschlüssen vom 8.7.21 (1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17) die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6 % ab dem Jahr 2014 für verfassungswidrig erachtet hat, drängt sich die Frage geradezu auf, ob diese Grundsätze auch auf andere Verzinsungsregelung der AO übertragen werden können. Diesbezüglich wird in der steuerrechtlichen Literatur etwa die Auffassung vertreten, dass Säumniszuschläge nach § 240 Abs. 1 S. 1 AO einen Zinsanteil i. H. v.
Bekanntlich gewährt § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG eine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags für Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Verlustfeststellung bei (nacherklärten) Einkünften nach § 23 EStG.
Gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1 ErbStG sind als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig die Kosten der Bestattung des Erblassers, die Kosten für ein angemessenes Grabdenkmal, die Kosten für die übliche Grabpflege mit ihrem Kapitalwert für eine unbestimmte Dauer sowie die Kosten, die dem Erwerber unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs entstehen. Für diese Kosten wird nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 2 ErbStG insgesamt ein ...
Naturgemäß ist es aus Berater- und Mandantensicht vorteilhaft, für Steuernachforderungen aufgrund einer Betriebsprüfung bereits im betreffenden Jahr noch nachträglich eine steuermindernde Rückstellung für ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Teilwertzuschreibung von Fremdwährungsverbindlichkeiten bei fundamentaler Änderung der wirtschaftlichen oder ...
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Das FG Düsseldorf hat aktuell – soweit ersichtlich als erstes FG – entschieden, dass Zinsen aus einem Darlehen eines Steuerpflichtiger an eine ausländische (im Streitfall: niederländische) Kapitalgesellschaft, an der er mittelbar (über eine weitere niederländische Kapitalgesellschaft) zu mehr als 10 % beteiligt ist, nicht der Abgeltungsteuer unterliegen, sondern dem progressiven Steuersatz (§ 32d Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Buchst. b EStG a.F.). Eine teleologischen Auslegung des § 32d Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ...