Dietrich Loll und Co-Moderator Steffen Pasler stellen in der neuen AStW-Podcast-Episode wieder aktuelle Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht vor und warnen gleich als erstes vor Betrugsversuchen, die sich immer wieder als behördliche Schreiben tarnen. Des weiteren geben sie Updates zu verschiedenen Gesetzesanpassungen, wie u. a. beim Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung sowie dem Aktivrentengesetz. Zudem weisen sie auf den Wechsel vom Zustimmungs- zum ...
Das FG Münster (2.9.25, 1 K 360/25 E; Rev. zugelassen; Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass Vermögensverluste aus einem Trickbetrug, bei dem die Täter einem älteren Menschen am Telefon die Notlage eines nahen ...
§ 238 Abs. 1a AO begründet bei der Vollverzinsung von Steuererstattungsbeträgen nach § 233a AO nach Auffassung des FG Düsseldorf (11.4.25, 3 K 1094/23 AO; Rev. BFH I R 16/25; Einspruchsmuster ) eine echte Rückwirkung i. S. d. verfassungsrechtlichen Rückwirkungsverbots, wenn der Zinsanspruch, der auch Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.19 umfasst, dem Grunde nach vor Inkrafttreten von § 238 Abs. 1a AO entstanden ist. Die echte Rückwirkung sei verfassungsrechtlich jedoch zulässig, wenn der ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs vor Zugang des Registrierungsbriefs.
In dieser Episode des AStW-Podcasts tauchen Dietrich Loll und Co-Moderator Steffen Pasler erneut in aktuelle Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht ein. Im ersten Teil informieren sie über wichtige Updates ...
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Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Das FG Düsseldorf (24.6.25, 4 K 1286/24 E; Rev. BFH X R 17/25; Einspruchsmuster ) hatte sich aktuell mit der verfassungsrechtlichen Beurteilung der rückwirkenden Einführung der Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 Nr. 72 EStG mit Wirkung zum 1.1.22 und der damit einhergehenden Abzugsbeschränkung nach § 3c Abs. 1 EStG zu befassen. Im Ergebnis war das FG von der Verfassungsmäßigkeit der Rückwirkung überzeugt.