21.02.2023 · Downloads allgemein · Downloads · Schnittstellen und Nebengebiete
Zuständigkeit der Familiengerichte in Gewaltschutzsachen
In der Praxis bereitet das Verfahren über Gewaltschutzsachen immer wieder Probleme. Irritierend ist in der Praxis, dass sämtliche Gewaltschutzverfahren sachlich beim Familiengericht angesiedelt sind, § 111 Nr. 6 FamFG. Dazu folgende Übersicht:
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