· Fachbeitrag · Gewaltschutz
Übersicht über Gewaltschutzsachen
von RiOLG Dr. Andreas Möller, Hamm
| In der Praxis bereitet das Verfahren über Gewaltschutzsachen oft Probleme. Der Beitrag zeigt, worauf in diesen Verfahren zu achten ist. |
1. Zuständigkeit
Irritierend ist in der Praxis, dass sämtliche Gewaltschutzverfahren sachlich beim Familiengericht angesiedelt sind, § 111 Nr. 6 FamFG. Dazu folgende Übersicht:
Übersicht / Zuständigkeit der Familiengerichte in Gewaltschutzsachen |
Voraussetzung von Gewaltschutzsachen ist, dass eine Person
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