20.10.2016 · Musterformulierungen · Downloads · Versorgungsausgleich
Antrag auf Aussetzung der Kürzung
Mit Rechtskraft der VA-Entscheidung wird die ausgeglichene Versorgung des Verpflichteten gekürzt, für den Berechtigten wird ein Anrecht begründet. Stirbt der Berechtigte und hat er keine oder nur geringe Leistungen aus dem begründeten Anrecht erhalten, kann der Verpflichtete beantragen, dass die Kürzung seiner laufenden Versorgung ausgesetzt wird, §§ 37, 38 VersAusglG (so schon das frühere Recht in § 4 VAHRG). Ein Antrag darauf, dass die Kürzung ausgesetzt wird, kann auch erfolgreich sein, wenn ein entsprechender Antrag nach früherem Recht abgelehnt worden war.
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