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  • 22.10.2019 · Musterformulierungen · Downloads · Versorgungsausgleich

    Antrag nach § 21 VersAusglG

    Um seinen Anspruch auf schuldrechtliche Ausgleichsrente nach § 20 VersAusglG zu sichern, kann der ausgleichsberechtigte Ehegatte zusätzlich verlangen, dass ihm der Ausgleichspflichtige seinen Rentenanspruch gegen den Versorgungsträger in Höhe der Ausgleichsrente abtritt, § 21 Abs. 1 VersAusglG.