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  • 22.10.2019 · Musterformulierungen · Downloads · Versorgungsausgleich

    Verrechnungsvereinbarung

    Der VA zwischen einem Beamteten und einem gesetzlich versicherten Beteiligten erfolgt i. d. R. so, dass letzterer aus der Beamtenversorgung Anrechte für seine gesetzliche Rentenversicherung erhält, während für den Beamten Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung geschaffen oder ggf. aufgestockt werden. Sinnvoll kann es sein, eine Vereinbarung zu erzielen, wonach ein VA nur in dem Bereich stattfindet, in dem die Beamtenanrechte diejenigen in der gesetzlichen Rentenversicherung des anderen Beteiligten übersteigen.