30.09.2019 · Fachbeitrag · Blitzlicht Mandatspraxis
Verrechnungsvereinbarungen im VA
| Der VA zwischen einem Beamten und einem gesetzlich versicherten Beteiligten erfolgt i. d. R. so, dass letzterer aus der Beamtenversorgung Anrechte für seine gesetzliche Rentenversicherung erhält, während für den Beamten Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung geschaffen oder ggf. aufgestockt werden. Fraglich ist, ob es nicht sinnvoll ist, eine Vereinbarung zu erzielen, wonach ein VA nur in dem Bereich stattfindet, in dem die Beamtenanrechte diejenigen in der gesetzlichen Rentenversicherung des anderen Beteiligten übersteigen. |
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