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  • · Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung

    Bald mehr Rechte für Versicherte?

    | Am 29.8.12 hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Der Entwurf sieht Verbesserungen der Rechte für Versicherungsnehmer vor. |

     

    Der, der privat versichert ist, soll nach dem Entwurf künftig einen Auskunftsansprucherhalten. Bei kostenintensiven Behandlungen muss die Versicherung vorab mitteilen, ob die Kosten der Behandlung übernommen werden.

     

    Versicherungsnehmer erhalten zudem ein Einsichtsrecht, mit dem sie in der privaten Krankenversicherung leichteren Zugang zu Gutachten und Stellungnahmen erhalten, die sein Versicherer eingeholt hat. Damit sollen sie besser dessen Leistungspflicht prüfen können.

     

    Der Wechsel aus Unisex-Tarifen soll indes eingeschränkt werden. Ziel: mehr Versicherungsgerechtigkeit für alle Versicherten.

     

    Schließlich sollen neben den Neurungen bei der Krankenversicherung auch Unzulänglichkeiten bei der KfZ-Haftpflichtversicherung beseitigt werden.

    Quelle: ID 35410940