Die Regelung der Vereinbarungen zur Vergütung und zu deren Sicherung in regelmäßig verwandten Werkverträgen, d. h. in AGB i. S. d. § 305 BGB, ist risikobehaftet. Das KG (11.2.25, 21 U 89/23, Abruf-Nr. 247132 ) hat nun eine Reihe von Grundsätzen zur Kontrollfähigkeit und zur Wirksamkeit von
Abreden zur Vergütung und zu Sicherheiten formuliert, die in der rechtsberatenden, der rechtsverfolgenden und der rechtsverteidigenden Praxis nicht übersehen werden sollten.
Die Ausschlagungserklärung durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt bedarf auch dann der öffentlichen Beglaubigung, wenn dieser über
eine öffentlich beglaubigte Vollmacht des Ausschlagenden verfügt.
Ein Auftragsverhältnis kann konkludent zustande kommen, indem ein Kontoinhaber einem Dritten eine Bankkarte nebst Geheimzahl aushändigt, damit dieser regelmäßige Geschäfte für den Kontoinhaber tätigen kann.
Beantragt ein Prozessbevollmächtigter in der Berufungsschrift allenfalls konkludent eine Verlängerung der Frist für die Berufungsbegründung und führt er hierfür keine Umstände an, muss er mit einer Ablehnung des Fristverlängerungsantrags rechnen.
Ein in der Schonfrist des § 569 Abs. 3 Nr. 2 S. 1 BGB erfolgter Ausgleich des Mietrückstands bzw. eine entsprechende Verpflichtung einer öffentlichen Stelle hat nur Folgen für die auf § 543 Abs. 1, 2 S. 1 Nr.
Bei der Bemessung des Schadenersatzes nach Art. 82 Abs. 1 DS-GVO darf der abschreckenden Wirkung des zuerkannten Schadenersatzes kein größeres Gewicht eingeräumt werden.
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Bei der Ermittlung des Verdienstausfallschadens kann im Rahmen der Prognose des gewöhnlichen Laufs der Dinge nicht ohne Weiteres angenommen werden, ein freiberuflich tätiger Zahnarzt wäre im Alter von fast 75 Jahren ohne den Unfall noch voll erwerbstätig gewesen.