Zwischen dem Wording des Vertragstextes und dem materiellen Inhalt der Erklärung muss unterschieden werden. Das zeigt eine Entscheidung des OLG Zweibrücken. Dabei geht es dann nicht nur um das Verständnis der Vereinbarung, sondern auch um deren Wirksamkeit.
Vom Grundsatz her übernehmen Inkassounternehmen Forderungen, die in ihrem Bestand unstreitig sind, bei denen erhobene Einwendungen (offensichtlich) ohne jede Grundlage erscheinen oder bei denen der Schuldner auf ...
Veräußert der bisherige Vermieter und Eigentümer einer Immobilie diese, beendet der Verkauf das Mietverhältnis nicht. Vielmehr wird es mit dem neuen Eigentümer als Vermieter fortgesetzt. Eine aktuelle Entscheidung ...
Das Recht zur Zurückweisung einer Kündigung nach § 174 BGB schützt das Interesse des Mieters an sicherer Kenntnis darüber, ob dem Vertreter die in Anspruch genommene Befugnis für das konkrete Rechtsverhältnis tatsächlich eingeräumt worden ist. Alle nach der beigefügten Vollmachtsurkunde verbleibenden Zweifel und Undeutlichkeiten gehen zulasten des Erklärenden.
Im Fall der umfassenden Abtretung der werkvertraglichen Mängelrechte kann der Zessionar Kostenvorschuss nach § 637 Abs. 3 BGB nur verlangen, wenn er beabsichtigt, den Vorschuss dergestalt zur Mängelbeseitigung ...
Die Übersendung einer Gratisbeigabe stellt auch in Bezug auf das noch nicht versandte Hauptprodukt eine Annahme des Antrags auf Abschluss eines Kaufvertrags dar, wenn zwischen dem Erwerb des Hauptprodukts und der ...
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Das Feststellungsinteresse für eine negative Feststellungsklage entfällt nicht bereits durch die Aufgabe der Anspruchsberühmung durch den Gegner, sondern erst mit dessen förmlichen Anspruchsverzichts.