· Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung
Umsetzungsgesetz zur Zahlungsdiensterichtlinie beschlossen
| Das Gesetz zur Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie ist weitgehend als vollständige Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (RL 2015/2366/EU ‒ PSD II) beschlossen worden und tritt am 13.1.18 in Kraft. |
Besonders gravierend sind in der Praxis des Forderungsmanagements die Einschränkungen von Händlern bei der Erhebung von Entgelten für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften. Gerade hier muss über mögliche Kompensationen für die zusätzlich beim Händler verbleibenden Kosten nachgedacht werden.
Auch die Haftung des Verbrauchers für nicht autorisierte Zahlungen wird beschränkt.
Weiterführender Hinweis
- Eine Checkliste zu den Änderungen finden Sie in FMP 17, 54
Quelle: Ausgabe 09 / 2017 | Seite 149 | ID 44807986