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  • · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung

    Vorsicht: Ein neuer Kläger am Horizont des Datenschutzrechts

    | Die Bundesregierung hat einen Entwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts“ beschlossen und dem Bundestag zur Beschlussfassung zugeleitet. Der Bundesrat muss nun Stellung nehmen. |

     

    Nach dem Gesetzentwurf (BR-Drucksache 55/15) sollen künftig nicht nur der einzelne Verbraucher in einem konkreten Einzelfall, sondern auch Verbraucherschutzverbände eine Unterlassungsklage nach dem Unterlassungsklagengesetz erheben dürfen, wenn Unternehmen in verbraucherrelevanten Bereichen gegen das Datenschutzrecht verstoßen, namentlich bei der Erstellung von Persönlichkeitsprofilen sowie dem Adress- und Datenhandel.

    Quelle: Ausgabe 04 / 2015 | Seite 57 | ID 43276828