08.10.2015 · Fachbeitrag · Bauvertrag
Schadensberechnung bei erhöhten Baukosten
| Wird die mit dem Architekten vereinbarte Bausumme überschritten, kann ein Schaden in den überschießenden Baukosten bestehen. Der Bauherr wird insoweit jedoch nicht geschädigt, als der zu seinen Lasten gehende Mehraufwand den Wert des Objekts gesteigert hat. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FMP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,60 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig