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  • 08.10.2015 · Fachbeitrag · Bierlieferungsvertrag

    Zusammenrechnung von Zinsen und Hauptforderung

    | Vereinbaren die Parteien (unwirksam), dass die Gläubigerin Zinsrückstände dem Kapital hinzurechnen kann, führt dies nicht dazu, dass der verbundene Bierlieferungsvertrags mit Mindestabnahmemengen, einem Bürgschaftsvertrag und einem Darlehensvertrag insgesamt nichtig ist. |