· Fachbeitrag · Erbrecht
Europäische Erbrechtsverordnung tritt in Kraft
| Die vom Rat der Justizminister beschlossene Europäische Erbrechtsverordnung wurde am 27.7.2012 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die Verordnung ist Mitte August 2012 in Kraft getreten und kommt ab Mitte 2015 zur Anwendung. Die Abwicklung grenzüberschreitender Erbfälle in der EU wird damit erleichtert. Inbesondere wird eine einheitliche Gerichtszuständigkeit für die Abwicklung von grenzüberschreitenden Erbfällen am letzten regelmäßigen Aufenthaltsort des Erblassers begründet. Aus dem Gerichtsstand leitet sich dann auch das jeweils anzuwendende Recht ab. |
Etwas anderes kann sich allerdings ergeben, wenn der im Ausland lebende Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung angeordnet hat, dass das Recht seiner Staatsangehörigkeit für die Abwicklung des Erbfalls angewendet werden soll. Statt des deutschen Erbscheins wird es dann ein Europäisches Nachlasszeugnis geben, dass in der gesamten EU die Erbenstellung nachweist. Dies wird etwa in der Zwangsvollstreckung erforderlich sein, um den Titel gegen den Schuldner auf einen Erben umzuschreiben (§§ 792, 727 ZPO).