· Fachbeitrag · Insolvenz
Gesetzentwurf für Anfechtungen nach der InsO beschlossen
| Die Bundesregierung hat am 29.9.15 den Entwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der InsO und nach dem AnfG“ beschlossen. Einige Neuerungen sind gläubigerfreundlich. Der folgende Beitrag fasst das Wichtigste hierzu zusammen. |
Mit dem Gesetz soll u.a. die Unsicherheit darüber beendet werden, ob ein Gläubiger ‒ teils noch nach Jahren ‒ eine vom Schuldner erlangte Leistung wieder herausgeben muss. So soll die Anfechtungsfrist von zehn auf vier Jahre verkürzt werden. Ausnahme: Die anfechtbare Rechtshandlung ist als bewusste Vermögensverschiebung oder Bankrotthandlung nicht schützenswert. Gläubiger, die dem Schuldner auf die Beine helfen, sollen ebenso geschützt sein. Einkommenszahlungen sind künftig nicht mehr anfechtbar, wenn sie binnen drei Monaten nach der Arbeitsleistung erfolgen. Hier die wichtigsten Neuerungen:
Checkliste / Die 5 wichtigsten Punkte der Novelle |
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Es wird abzuwarten bleiben, ob der Gesetzentwurf in dieser Form Bestand haben wird. Herrscht noch Einigkeit in der Fachwelt darüber, dass eine Novelle notwendig ist und die Ziele des Gesetzgebers richtig sind, sind die Einzelnen umstritten. Die Diskussion wird auch das Gesetzgebungsverfahren beherrschen. FMP wird hierüber berichten.