· Fachbeitrag · Rechtstatsachen
Inkassounternehmen sind seriös
| Auf eine kleine Anfrage (BT-Drucksache 17/12018) hat die Bundesregierung einräumen müssen, dass die Landesjustizverwaltungen in den letzten Jahren einschließlich 2012 keinen signifikanten Anstieg von Verbraucherbeschwerden über Inkassounternehmen bei den zuständigen Behörden feststellen konnten. |
Das stellt die gesetzliche Rechtsfertigung des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken in Frage, mit dem u.a. Inkassoregelsätze eingeführt werden sollen - dies auch noch durch Verordnung des BMJ ohne Zustimmung des Bundesrates oder -tages. Es soll sich um Festgebühren handeln, die gleichermaßen bei Inkassomandaten für Anwälte und Inkassounternehmen Geltung beanspruchen (§ 4 Abs. 7 RDGEG-E) und die unter den RVG-Gebühren liegen sollen.
Quelle: Ausgabe 04 / 2013 | Seite 56 | ID 38711200