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  • · Fachbeitrag · Thema des Monats

    Modernisierung des Kostenrechts: Das müssen Sie beachten

    von RiOLG Frank-Michael Goebel, Koblenz

    | Das BMJ hat am 11.11./13.12.11 einen Referentenentwurf für ein 2. Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. KostRModG) vorgelegt. Nach dem Entwurf sollen zum 1.7.13 die KostO durch ein Gerichts- und Notarkostengesetz abgelöst sowie die Gebühren in nahezu allen Kostengesetzen, vor allem in GKG, RVG und GvKostG geändert werden. Schon jetzt müssen Rechtsanwälte und Inkassounternehmen ihren Workflow darauf untersuchen, wo höhere Kosten und Auslagen eine Anpassung erforderlich machen, um so ihren Mandanten Handlungsalternativen zu bieten. |

    1. Das beabsichtigt der Gesetzgeber

    Die Gebühren der KostO sind seit 1987, des GvKostG seit 2001 und des GKG seit 2004 unverändert. Dies will der Gesetzgeber nun ändern und so die Kostendeckungsquote der Justiz deutlich erhöhen.

     

    Auch die Einkünfte von Rechtsanwälten und Inkassounternehmen sollen an die allgemeine Kosten- und Einkommensentwicklung angepasst werden. Hier ist eine Erhöhung von durchschnittlich 11 Prozent vorgesehen.