13.11.2008 | Aktuelle Gesetzgebung
Achtung: Elektronische Mahnantragspflicht jetzt beachten!
Ab dem 1.12.08 sind Rechtsanwälte und registrierte Inkassounternehmen verpflichtet, Mahnanträge auf elektronischem Wege zu stellen. „Forderungsmanagement professionell“ hat hierüber ausführlich berichtet (FMP 08, 37 und 116). In verschiedenen Beiträgen haben wir auch bereits dargestellt, in welcher Form eine solche elektronische Antragstellung möglich ist:
- elektronischer Datenaustausch: FMP 08, 131,
- Kennziffer bei zentralen Mahngerichten als Ausfüllerleichterung: FMP 08, 103, und
- Barcodeverfahren: FMP 08, 69.
Sollten sich hier Schwierigkeiten ergeben: Schreiben Sie uns. Unser Expertenteam für das automatisierte Mahnverfahren wird versuchen, Ihre Probleme in seinen Beiträgen mit abzuhandeln.
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