15.12.2008 | Aktuelle Gesetzgebung
Bagatellverfahren: Neues Recht jetzt beachten
Die europäische „Bagatellverfahrensverordnung“ (Verordnung zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen – EuGFVO), ist jetzt durch §§ 1097 bis 1109 ZPO n.F. (BGBl 08, 2122) umgesetzt worden. In „Prozessrecht aktiv“ 08, 213, haben wir ausführlich hierüber berichtet. Allen Abonnenten von „Forderungsmanagement professionell“ stellen wir den Beitrag kostenlos zur Verfügung. Fordern Sie den Beitrag einfach per Fax an (02596 922-99; kein Faxabruf!).
Quelle: Ausgabe 12 / 2008 | Seite 218 | ID 123378