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  • 15.04.2008 | Aktuelle Gesetzgebung

    Barcode-Mahnbescheidsantrag: Das müssen Sie jetzt zwingend wissen

    von Dipl.-Rechtspfleger Uwe Salten und Dipl.-Rechtspfleger Stefan Künne, beide Hagen

    Obwohl die Zentralen Mahngerichte schon seit vielen Jahren die Möglichkeit des elektronischen Datenaustauschs bieten, nutzen viele Antragsteller und Prozessbevollmächtigte zur Antragstellung im gerichtlichen Mahnverfahren noch immer die amtlichen Antragsvordrucke. Dies muss sich nun ändern: Spätestens mit der Nutzungsverpflichtung für Rechtsanwälte und registrierte Inkassodienstleister zum 1.12.08 halten moderne Formen der Antragstellung Eingang in die gesamte Praxis (FMP 08, 37).  

     

    Barcode-Mahnbescheidsantrag: So funktioniert`s

    Neben den effektiven Möglichkeiten des „echten“ elektronischen Datenaustauschs per Mahnsoftware bieten die Zentralen Mahngerichte seit Kurzem auch eine einfache Lösung für jedermann in einem eigenen Justiz-Mahnportal an. Nutzen kann man diese Hilfestellungen über das von allen Bundesländern unterstützte Justizportal www.online-mahnantrag.de. Nach der Auswahl des korrekten Bundeslandes aus dem Drop-Down-Menü auf der Begrüßungsseite betätigt man einfach den „Weiter“-Button.  

     

     

    Jetzt folgt die Auswahlseite für die Versandart, d.h., man entscheidet, wie der Mahnbescheidsantrag zum Mahngericht gesandt werden soll. Zur Auswahl stehen hier zurzeit noch vier Möglichkeiten, nämlich:  

    • Druck auf Papier (Barcode),
    • Versand per Internet oder
    • Druck ins amtliche Formular (Formularfassung 1.5.07 oder 1.1.02).