15.01.2009 | Aktuelle Gesetzgebung
Europäisches Mahn- und Bagatellverfahren in Kraft
Am 12.12.08 bzw. 1.1.09 sind das Europäische Mahnverfahren (FMP 08, 204) sowie das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen (PA 08, 213) gestartet. In beiden Fällen ist es erforderlich, dass es sich um eine grenzüberschreitende Forderung handelt, wobei das Verfahren zur Titulierung geringfügiger Forderungen darüber hinaus auf Geldforderungen bis 2.000 EUR beschränkt ist. Beide Verfahren werden dazu beitragen, den grenzüberschreitenden Forderungseinzug zu erleichtern. Die Formulare zum Betreiben beider Verfahren stehen auf dem Europäischen Gerichtsatlas unter ec.europa.eu/justice_home/judicialatlascivil/html/index_de.htm zur Verfügung.
Quelle: Ausgabe 01 / 2009 | Seite 2 | ID 123900