20.08.2008 | Aus der Praxis für die Praxis
Elektronischer Datenaustausch im gerichtlichen Mahnverfahren
Neben der „klassischen“ Antragstellung per Formular und der in FMP 08, 69, vorgestellten Antragstellung per Barcode gibt es im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren auch die vollelektronische Antragstellung. Hierbei handelt es sich nicht – wie bei vielen andere E-Government-Projekten – um ein Pilotprojekt. Bereits heute werden bundesweit über zwei Drittel aller Anträge vollelektronisch gestellt. Der Beitrag fasst zusammen, wie Sie dabei am besten vorgehen und typische Fehler vermeiden.
Elektronischer Datenaustausch über das EGVP
Mit Ausnahme der Übermittlung per Datenträger (s.u., S. 136) werden die Daten per Internet über das „Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach“ (EGVP) übermittelt. Bei diesem Programm handelt es sich um eine Art E-Mail-Programm für die Kommunikation mit Behörden. Das EGVP ist eine Java-Anwendung, die kostenlos aus dem Internet heruntergeladen werden kann. Voraussetzung für die Nutzung ist eine unterstützte JAVA-Installation, sowie eine Signaturkarte mit qualifizierter Signatur nebst geeignetem Kartenlesegerät.
Voraussetzungen für die Nutzung des EGVP
Die benötigte Java-Installation sowie EGVP-Software können über das Portal www.egvp.de heruntergeladen werden. Die Signaturkarte muss vom Nutzer beschafft werden. Bekannte Herausgeber dieser Karten sind: Deutsche Post Signtrust (www.signtrust.de), Deutsche Telekom Telesec (www.telesec.de) oder S-Trust (www.s-trust.de). Zum Teil können die Karten auch über Berufs- oder Standesvereinigungen oder im Paket mit EDA-fähiger Software (s.u., S. 134) günstiger bezogen werden. Eine genaue Auflistung der unterstützten Signaturkarten ist auf www.egvp.de erhältlich. Der Preis schwankt zwischen 40 und 50 EUR pro Jahr und Karte, kann aber auch bei längerer Vertragslaufzeit und Bundlingangeboten darunter liegen.
Die Signaturkarte
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