17.05.2010 | Forderungskauf
Umsatzsteuer oder nicht Umsatzsteuer? Das ist hier die Frage!
von RiOLG Frank-Michael Goebel, Koblenz
Der Markt der zahlungsgestörten Forderungen (sog. non-performing loans - NPL), die vom ursprünglichen Gläubiger verkauft und von Finanzdienstleistern erworben werden, wächst stetig. Damit steigt auch die Zahl der einschlägigen Rechtsprobleme bei dieser besonderen Form des Out-Sourcing. Hoch aktuell ist dabei die Frage: Besteht bei solchen Geschäften eine Umsatzsteuerpflicht?
Checkliste: Drei Grundmodelle beim Forderungsinkasso durch Gläubiger |
Praxishinweis: In der Umlage der Kosten der Rechtsverfolgung auf die Preise zeigt sich, dass Schuldnerschutz nicht mit Verbraucherschutz gleichgestellt werden darf. Das Gegenteil ist der Fall. Schuldnerschutz führt zu höheren Forderungsausfällen, die durch von allen Verbrauchern zu zahlende höhere Preise kompensiert werden müssen.
Praxishinweis: Fällt der Gläubiger mit seiner Forderung gleichwohl aus, vergrößert sich sein Schaden auch hier weiter, da er die Rechtsverfolgungskosten dann noch zusätzlich tragen muss. Zugleich kann er diese Kosten nur durch Umlage auf die Preise wieder hereinholen.
Praxishinweis: Dabei nehmen kleinere und mittelständische Inkassounternehmen auch kleinere Forderungspakete von unter 50 oder 100 Forderungen in die Bearbeitung. |
Kernproblematik
Verkauft der Gläubiger eine Forderung, stellt sich rund um die zentrale Frage des Kaufpreises auch die Frage, ob das Geschäft der Umsatzsteuerpflicht unterliegt. Sowohl dem Käufer als auch dem Verkäufer kann die (nachträgliche) Umsatzsteuerpflicht die Freude an dem eigentlich als „gut“ eingestuften Geschäft verderben.
Die Frage nach der Umsatzsteuerpflicht ist nicht ohne Weiteres zu beantworten. Insbesondere kann sie nicht allein aus dem nationalen Recht beantwortet werden. Auf Vorlage des BFH (10.12.09, V R 18/08) soll deshalb jetzt der EuGH die Frage klären. Dabei sind zwei Fälle zu unterscheiden:
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