15.02.2008 | Im Brennpunkt
Forderungsabtretung: Das plant der Gesetzgeber
Angesichts der Brisanz des Themas „Forderungsabtretung“ fühlte sich auch der Gesetzgeber zum Handeln berufen (s.u.). Die beabsichtigten gesetzlichen Änderungen werden Einfluss auf die Praxis des Forderungskaufs haben, sodass der Praktiker ggf. frühzeitig reagieren und sein Geschäftsmodell sowohl als Verkäufer wie auch als Käufer solcher Forderungen anpassen muss. Die aktuellen Entscheidungen des BGH und BVerfG (s.o., S. 22) verkürzen die jüngste Diskussion über den Verkauf und die Abtretung von Forderungen, die sich auch um sonstige Nebenpflichten gerade von Kreditinstituten bei der Betreuung von Kreditverträgen dreht. Sie müssen daher im Kontext der Überlegungen des Gesetzgebers gesehen werden, den Verkauf von Forderungen stärkeren Reglementierungen zu unterwerfen. Im Rahmen des bereits im Bundestag eingebrachten Risikobegrenzungsgesetzes (BT-Drucksache 16/7438) sollen folgende Regelungen geschaffen werden:
Checkliste: Das plant der Gesetzgeber – die 5 Kernpunkte |
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