14.07.2011 | Kurz berichtet
Basiszinssatz zum 1.7.11 geändert
Nachdem die Deutsche Bundesbank vier Mal in Folge den Basiszinssatz unverändert bei 0,12 Prozent belassen hatte, geht nun die Richtung wieder nach oben: Zum 1.7.11 wurde er auf 0,37 Prozent angehoben.
Der Basiszinsatz ist vor allem Grundlage der Berechnung der Verzugszinsen nach § 288 BGB, die bei Verbrauchern 5 Prozentpunkte und bei Geschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegen. Im ersten Fall können also Zinsen in Höhe von 5,37 Prozent, im zweiten Fall von 8,37 Prozent verlangt werden, ohne dass der Nachweis eines entsprechenden Zinsschadens tatsächlich geführt werden muss.
Praxishinweis |
Der Gläubiger kann mit seinem Kunden für den Fall des Verzugs einen höheren Zinssatz als den Basiszinssatz vereinbaren. Die vertragliche Vereinbarung geht dann den gesetzlichen Regelungen vor. Dabei müssen allerdings die Beschränkungen für eine solche Vereinbarung durch AGB beachtet werden. Keine Grenzen ergeben sich, wenn dem Gläubiger tatsächlich ein höherer Zinsschaden entstanden ist. |
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