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  • 09.06.2011 | Kurz berichtet

    JuMiKo: Deutliche Erhöhung der gerichtlichen Kosten?

    Die Justizministerkonferenz hat am 18. und 19.5.11 in Halle den vermeintlich niedrigen Kostendeckungsgrad in der Justiz von 44 Prozent beklagt und u.a. die Anhebung aller Wertgebühren nach § 34 GKG (z.B. Gebühren des gerichtlichen Mahnverfahrens oder eines Erkenntnisverfahrens), Anhebung der Gebührensätze in der Berufungsinstanz und für Beschwerdeverfahren, Anpassung von Festgebühren in den Justizkostengesetzen sowie Anpassung aller Gebühren im Gerichtsvollzieherkostenrecht gefordert.  

     

    Praxishinweis

    In ihrer Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Erfolgsbezuges im Gerichtsvollzieherkostenrecht (FMP 11, 51) hat die Bundesregierung bereits deutlich gemacht, dass sie noch in dieser Legislaturperiode ein weiteres Kostenrechtsmodernisierungsgesetz durch Bundestag und -rat bringen möchte, dass in allen Kostengesetzen Gebührenerhöhungen vorsieht. Für das Forderungsmanagement bedeutet dies, dass noch mehr Anstrengungen unternommen werden müssen, um das vorgerichtliche Inkasso zu stärken, z.B. durch verstärkten Rückgriff auf Schieds- und Mediationsverfahren.  

     

    Weiterführende Hinweise

    • Einseitiges Erinnerungsverfahren: Wer trägt die Kosten, VE 08, 159
    • Rücknahme des Mahnantrags: Wer trägt die Kosten, PAK 05, 28
    • Gebühr für Inkassounternehmen im Mahnverfahren ist Nettogebühr, FMP 10, 91
    • Kostenentscheidung im Mahnverfahren, FMP 08, 7
    Quelle: Ausgabe 06 / 2011 | Seite 98 | ID 145874