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  • 16.02.2011 | Kurz berichtet

    Steuererleichterungen vorgezogen: So profitieren Gläubiger

    Die Tageszeitungen haben es berichtet: Die Regierungskoalition wird verschiedene Steuererleichterungen, darunter eine Erhöhung der Werbungskostenpauschale zum 1.12.11 rückwirkend zum 1.1.11 in Kraft setzen. Dies wird dazu führen, dass Arbeitnehmer im Dezember 2011 mehr Nettolohn erhalten. Das kann im Forderungsmanagement genutzt werden. Im Rahmen von Ratenzahlungsvereinbarungen kann mit Schuldnern eine Sonderzahlung im Dezember 2011 vereinbart werden, die diesen positiven Effekt nutzt. Weisen Sie Schuldner im Rahmen der Argumentation auf ihre Sondereinkünfte hin. Allein die Erhöhung des Werbungskostenpauschalbetrags bringt im Dezember 2011 den gesamten Jahresbetrag von 36 EUR.  

     

    Praxishinweis

    Dies nutzt Gläubigern auch in der Zwangsvollstreckung, da bei der Pfändung von Arbeitslohn der Pfändungsfreibetrag nach dem Nettolohn berechnet wird. Es kann also lohnen, die Titulierung und die Vollstreckung so zu beschleunigen, dass schon der Arbeitslohn im Dezember gepfändet werden kann.  

     

    Quelle: Ausgabe 02 / 2011 | Seite 19 | ID 142273