15.01.2008 | Leser-Erfahrungsaustausch
Ermittlungs-Tipp des Monats
Der Erfolg des Forderungsinkassos – gleich ob vorgerichtlich oder nach Titulierung – hängt entscheidend auch davon ab, dass der Aufenthalt und das Vermögen des Schuldners ermittelt werden kann. Auf diese Weise können schon zum Zeitpunkt der Vertragsanbahnung Informationen gewonnen werden, die eine Risikoabschätzung erlauben und etwa das Verlangen nach Sicherheiten oder jedenfalls verstärkter Aufklärung erlauben. Nicht jede Maßnahme der Informationsbeschaffung muss dabei erhebliche Kosten auslösen.
„Forderungsmanagement professionell“ möchte, beginnend mit dieser Ausgabe, Hinweise zu Möglichkeiten der Informationsbeschaffung außerhalb des professionellen Auskunftsmarkts geben. Dabei sind wir auch auf ihre Hilfe angewiesen. Deshalb unsere Bitte: Schildern Sie uns ihre besonderen Ermittlungsmethoden, ohne dass es eines Titels bedarf. Bei Veröffentlichung erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW-Institut, Redaktion „Forderungsmanagement professionell“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: fmp@iww.de.
Ermittlungs-Tipp des Monats: Schuldner über Ebay ermitteln |
Besonders interessant ist es, den Schuldner bei Ebay oder einer anderen Internet-Auktionsplattform als Verkäufer oder als Käufer zu ermitteln. Soweit er hier als Verkäufer tätig ist, kommt die Kontaktaufnahme als vermeintlicher Käufer und über den unmittelbaren E-Mail-Kontakt auch die Aufenthaltsermittlung in Betracht. Im weiteren Verlauf kann dann auch die Pfändung des Verkaufspreises bei dem Ersteigerer (Käufer) als Zugriffsmaßnahme möglich sein, wie die (Eil-)Pfändung des noch zu verkaufenden Gegenstands (7 Tage Angebotsfrist!) durch den Gerichtsvollzieher. Zugleich ergeben sich Möglichkeiten, die Bankverbindung des Schuldners in Erfahrung zu bringen, da diese nach dem Ende der Versteigerung dem Ersteigerer bekannt gegeben wird.
Tipp: Besonders interessant ist dies, wenn der Schuldner – etwa im Rahmen des Offenbarungsverfahrens – angegeben hat, über kein Konto zu verfügen und sich nun herausstellt, das er doch über ein Konto verfügt oder jedenfalls das Konto eines Dritten nutzt.
Soweit Sie über eine E-Mail-Adresse des Schuldners verfügen, ist es besonders einfach, den Schuldner bei Ebay zu finden. Sie melden sich zunächst selbst an. Sodann gehen Sie unter der Rubrik „Meine Nachrichten“ auf die Funktion „Mitglieder suchen“. Hier geben Sie dann die E-Mail-Adresse des Schuldners ein. Hat der Schuldner diese angegeben, können Sie ihn hierunter im System finden.
Vielfach verkehren Internetnutzer aber nicht unter ihrem richtigen Namen, sondern unter ihrem sog. „Nickname“. Dies gilt nicht nur bei Internetauk-tionen, sondern auch in der übrigen Kommunikation. Deshalb ist der Nickname von besonderem Interesse. Entsprechend der o.g. Eingabe der E-Mail-Adresse können Sie den Schuldner ebenso ermitteln.
Dieser Nickname kann etwa in Chatrooms (z.B. www.icq.de) gefunden werden, in denen eine Anmeldung mit dem Klarnamen erforderlich ist. Der Gläubiger muss sich selbst anmelden und kann dann über eine Suchmaske nach einer bestimmten Person, d.h. auch dem Schuldner, suchen. Findet er ihn hier, erfährt er dessen Nickname. Die Lebenserfahrung spricht dafür, dass der Schuldner diesen Nickname dann auch in anderen Zusammenhängen, etwa bei der Nutzung von Internetauktionen wie Ebay, zum Verkauf von Gegenständen, nutzt.
Ist der Wohnort des Schuldners bekannt, bietet Ebay die Möglichkeit die Suche nach Angeboten räumlich erheblich einzuschränken. So kann die Postleitzahl des Wohnorts eingegeben werden. Man kann sich dann etwa alle Angebote von Verkäufern im Umkreis von 10 km als kleinste Kategorie zeigen lassen und so ermitteln, ob auch der Schuldner zu den Verkäufern gehört. Hilft dies in Ballungsgebieten kaum weiter, kann es aber in ländlichen Räumen dazu beitragen, den Schuldner zu finden. Man erfährt so, ob der Schuldner wertvolle Gegenstände veräußert. Besonders interessant ist es, den Schuldner bei Ebay oder einer anderen Internet-Auktionsplattform als Verkäufer oder als Käufer zu ermitteln. Soweit er hier als Verkäufer tätig ist, kommt die Kontaktaufnahme als vermeintlicher Käufer und über den unmittelbaren E-Mail-Kontakt auch die Aufenthaltsermittlung in Betracht. Im weiteren Verlauf kann dann auch die Pfändung des Verkaufspreises bei dem Ersteigerer (Käufer) als Zugriffsmaßnahme möglich sein, wie die (Eil-)Pfändung des noch zu verkaufenden Gegenstands (7 Tage Angebotsfrist!) durch den Gerichtsvollzieher. Zugleich ergeben sich Möglichkeiten, die Bankverbindung des Schuldners in Erfahrung zu bringen, da diese nach dem Ende der Versteigerung dem Ersteigerer bekannt gegeben wird.
Tipp: Besonders interessant ist dies, wenn der Schuldner – etwa im Rahmen des Offenbarungsverfahrens – angegeben hat, über kein Konto zu verfügen und sich nun herausstellt, das er doch über ein Konto verfügt oder jedenfalls das Konto eines Dritten nutzt.
Soweit Sie über eine E-Mail-Adresse des Schuldners verfügen, ist es besonders einfach, den Schuldner bei Ebay zu finden. Sie melden sich zunächst selbst an. Sodann gehen Sie unter der Rubrik „Meine Nachrichten“ auf die Funktion „Mitglieder suchen“. Hier geben Sie dann die E-Mail-Adresse des Schuldners ein. Hat der Schuldner diese angegeben, können Sie ihn hierunter im System finden.
Vielfach verkehren Internetnutzer aber nicht unter ihrem richtigen Namen, sondern unter ihrem sog. „Nickname“. Dies gilt nicht nur bei Internetauk-tionen, sondern auch in der übrigen Kommunikation. Deshalb ist der Nickname von besonderem Interesse. Entsprechend der o.g. Eingabe der E-Mail-Adresse können Sie den Schuldner ebenso ermitteln.
Dieser Nickname kann etwa in Chatrooms (z.B. www.icq.de) gefunden werden, in denen eine Anmeldung mit dem Klarnamen erforderlich ist. Der Gläubiger muss sich selbst anmelden und kann dann über eine Suchmaske nach einer bestimmten Person, d.h. auch dem Schuldner, suchen. Findet er ihn hier, erfährt er dessen Nickname. Die Lebenserfahrung spricht dafür, dass der Schuldner diesen Nickname dann auch in anderen Zusammenhängen, etwa bei der Nutzung von Internetauktionen wie Ebay, zum Verkauf von Gegenständen, nutzt.
Ist der Wohnort des Schuldners bekannt, bietet Ebay die Möglichkeit die Suche nach Angeboten räumlich erheblich einzuschränken. So kann die Postleitzahl des Wohnorts eingegeben werden. Man kann sich dann etwa alle Angebote von Verkäufern im Umkreis von 10 km als kleinste Kategorie zeigen lassen und so ermitteln, ob auch der Schuldner zu den Verkäufern gehört. Hilft dies in Ballungsgebieten kaum weiter, kann es aber in ländlichen Räumen dazu beitragen, den Schuldner zu finden. Man erfährt so, ob der Schuldner wertvolle Gegenstände veräußert.
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