13.05.2011 | Letzte Meldung
Erfolgshonorar für Gerichtsvollzieher
Die Bundesregierung hat sich kritisch zum Entwurf der Bundesländer zur Einführung einer Erfolgsgebühr in der Gerichtsvollziehervollstreckung (FMP 11, 51) und zur Erhöhung aller Gebühren um 25 bis 40 Prozent geäußert (BT-Drucksache 17/5313, S. 18). Sie will lieber eine Reform des gesamten gerichtlichen Kostenwesens noch in dieser Legislaturperiode. Das spricht für noch breitere Gebührenerhöhungen. FMP hält Sie auf dem Laufenden.
Quelle: Ausgabe 05 / 2011 | Seite 92 | ID 145097