17.05.2010 | Letzte Meldung
Verbraucherdarlehensverträge: Musterbelehrung auf den Weg gebracht
Die Bundesregierung hat am 24.3.10 den „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Musterwiderrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge“ beschlossen. Mit einem gesetzlichen Muster soll eine verlässliche Grundlage dafür geschaffen werden, wie Verbraucher über ihre Widerrufsrechte beim Abschluss von Darlehensverträgen zu informieren sind.
Aus Sicht der Gläubiger, insbesondere auch der Banken ist zu begrüßen, dass mit dem Rang der Musterbelehrung als Gesetz hinreichende Rechtssicherheit geschaffen wird. Denn das Muster wird als Anhang dem EGBGB angefügt und erhält dadurch den Rang eines formellen Gesetzes.
Der Gläubiger muss bei der - freiwilligen - Verwendung des Musters nicht mehr befürchten, nach Jahren mit der Situation konfrontiert zu sein, dass wegen eines - meist kleinen oder gar nur formalen - Fehlers in der Belehrung noch ein Widerrufsrecht besteht. Das Muster gibt klar Auskunft darüber, wie lange die Frist für einen Widerruf dauert, wann sie beginnt und welche Folge sie hat. Für alle Beteiligten werden so teure Gerichtsverfahren vermieden.
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