15.06.2010 | Letzte Meldung
Widerrufsbelehrungen anpassen
Zum 11.6.10 ist die geänderte Fassung von § 355 BGB über die Erfordernisse einer Widerrufsbelehrung in Kraft getreten. Sie macht eine Anpassung vieler Widerrufsbelehrungen erforderlich, wenn man Abmahnungen vermeiden will. „Forderungsmanagement professionell“ gibt Ihnen in einer der folgenden Ausgaben die Änderungen auf einen Blick.
Quelle: Ausgabe 06 / 2010 | Seite 112 | ID 136347