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  • 05.11.2018 · Fachbeitrag · Abrechnung

    Vertragskündigung lässt Vergütungsanspruch nicht entfallen

    | Ein Anspruch eines Patienten auf Honorarerlass oder Entfallen des Honoraranspruchs wegen einer (zahn-)ärztlichen Leistung setzt einen vollständigen Interessenwegfall an der Leistung voraus; ein solcher liegt nicht vor, wenn der Patient die Leistung tatsächlich und gleichwohl nutzt. |