05.06.2019 · Fachbeitrag · Abschleppkosten
„Falsches“ Schild befreit nicht von der Beachtlichkeit
| Ein Verkehrsschild ist nicht stets nichtig, weil die Gestaltung eines verwendeten Zusatzschildes in rechtswidriger Weise den Vorgaben in der StVO, der StVO VwV und den Mustern im VzKat widerspricht. |
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