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  • 05.03.2020 · Fachbeitrag · AGB

    Gerichtliche Zuständigkeit bei Bank- und Finanzgeschäften

    | § 119a S. 1 Nr. 1 GVG erfasst keine Streitigkeiten über Ansprüche nach dem Unterlassungsklagengesetz wegen der Verwendung von AGB in Verträgen über Bank- und Finanzgeschäfte (BayObLG 24.10.19, 1 AR 118/19, Abruf-Nr. 213937 ). |