· Fachbeitrag · Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unwirksamkeit von Preisnebenabreden
| Klauseln in AGB eines Onlineanbieters für Veranstaltungstickets, die Preisnebenabreden enthalten, sind unwirksam. |
Das OLG Bremen (15.6.17, 5 U 16/16) hat zwei Klauseln beanstandet: „Premiumversand inkl. Bearbeitungsgebühr 29,90 EUR“ und „ticketdirekt ‒ das Ticket zum Selbstausdrucken ... 2,50 EUR“. Das OLG begründet ausführlich, dass es sich bei den Bestimmungen um AGB handelt, die auch kontrollfähig seien. Insbesondere handele es sich nicht um Preisbestimmungen für eine Hauptleistung.
MERKE | Die Entscheidung zeigt, dass Nebenforderungen im Hinblick auf ihre Berechtigung besonders zu prüfen sind. Das gilt insbesondere beim Forderungskauf, wenn der Nennbetrag der Nebenforderungen die Höhe des Kaufpreises beeinflusst. Gegebenenfalls muss erwogen werden, im Forderungskaufvertrag eine nachträgliche Kaufpreisreduzierung zu vereinbaren, wenn die Berechtigung der Nebenforderungen entfällt oder aber das Risiko muss schon bei der Kaufpreisgestaltung einkalkuliert werden. |