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  • 08.12.2016 · Fachbeitrag · Amtshaftung

    Mit einem Kunstgriff zur Haftung?

    | Versucht eine Familienrichterin zweimal, eine Ehe durch einen nicht unterschriebenen und sodann durch einen nicht verkündeten Beschluss zu scheiden, haftet der Dienstherr (Land) für die entstandenen Anwaltskosten, die durch die zwei überflüssigen Beschwerdeverfahren, die jeweils zur Zurückverweisung geführt haben, entstanden sind. |