02.06.2022 · Fachbeitrag · Anwaltsvergütung
Aufklärungspflicht des Rechtsanwalts über seine Vergütung bleibt die Ausnahme
| Ungefragt schuldet der Rechtsanwalt seinem Auftraggeber grundsätzlich keinen Hinweis auf die bisher entstandenen oder noch entstehenden Gebühren. Nur auf Verlangen des Auftraggebers muss der Rechtsanwalt die voraussichtliche Höhe seines Entgelts mitteilen. |
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